Hier finden Sie aktuelle Entgelt- und Besoldungstabellen, sowie weitere Informationen zum Thema Rechtsschutz, ebenso Links zu den Internetseiten unserer Partner, zu Politik und Medien und vieles mehr.
Sie können selbstverständlich auch Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen gerne weiter.
Einkommenstabellen und Tarifverträge
Die aktuell jeweils gültigen Entgelttabellen bzw. Besoldungstabellen finden Sie auf den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion unter folgenden Links:
Für die AMEOS Klinika in Hildesheim/Hameln und Osnabrück gelten Haustarifverträge.
Diese stehen Ihnen hier jeweils zum Download bereit:
AMEOS Osnabrück
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück Anlage 1
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück Anlage 2
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück Anlage 2 (ab 01. Juli 2024)
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück Anlage 2a
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück Anlage 3
- AMEOS Tarifvertrag Osnabrück Anlage 4
- AMEOS Tarifvertrag Auszubildende Pflege Osnabrück
AMEOS Hildesheim/Hameln
- AMEOS Tarifvertrag Hildesheim/Hameln
- AMEOS Tarifvertrag Hildesheim/Hameln Anlage 1
- AMEOS Tarifvertrag Hildesheim/Hameln Anlage 2
- AMEOS Tarifvertrag Hildesheim/Hameln Anlage 2a
- AMEOS Tarifvertrag Hildesheim/Hameln Anlage 3
- AMEOS Tarifvertrag Hildesheim/Hameln Anlage 4
- AMEOS Tarifvertrag Auszubildende Pflege Hildesheim/Hameln
Rechtsschutz
Rechtsschutz kann generell nur über die jeweilige Fachgruppe der GeNi beantragt werden.
Die GeNi gewährt seinen Mitgliedern im Rahmen der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb umfassenden Rechtsschutz in allen beruflichen Fragen.
Umfang
Der Rechtsschutz aufgrund der Rahmenrechtsschutzordnung umfasst sowohl die Rechtsberatung als auch den Verfahrensrechtsschutz in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft an ein Einzelmitglied in Bezug auf den Rechtsschutzfall eines Einzelmitgliedes. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die über die rechtliche Beratung hinausgehende rechtliche Vertretung eines Einzelmitgliedes. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen.
Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr. In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren. Eine Rechtsschutzdurchführung über die dbb Dienstleistungszentren erfolgt hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, wie er vom dbb für die GeNi-Mitglieder angeboten wird, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegenstehen.
Verfahren
Um Rechtsschutz erhalten zu können, muss bei der GeNi ein Rechtsschutzantrag gestellt werden, in den die persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – einzutragen sind. Eine kurze schriftliche Sachverhaltsschilderung ist natürlich ebenso erforderlich, wie die Darstellung des konkreten Rechtsschutzbegehrens. Gleichzeitig sollten sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie oder per Mail übermittelt werden. Diese Informationen werden zur Prüfung der Rechtsschutzgewährung benötigt.
Die Unterlagen werden von der GeNi dann entweder direkt oder – in den Fällen der erforderlichen Beteiligung des NBB – über den NBB an das zuständige Dienstleistungszentrum weitergereicht. Hier erfolgt im Fall der Rechtsschutzgewährung die weitere rechtliche Bearbeitung und die Kontaktaufnahme mit dem /der Betroffenen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Mitgliedes mit dem dbb Dienstleistungszentrum ist nicht möglich. Bei drohendem Fristablauf ist das Einzelmitglied bis zur endgültigen Übernahme der Sache durch das DLZ für die rechtzeitige ggf. fristwahrende Einlegung eines Rechtsmittels verantwortlich.
Publikationen
Die gewerkschaftspolitische und die aktuelle Arbeit der GeNi wird neben der eigenen Veröffentlichung auf der Homepage, auf Facebook, auf Instagram auch durch Presseveröffentlichungen über die folgenden Magazine des dbb Beamtenbund und Tarifunion, sowie des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB) begleitet und unterstützt.
dbb magazin
Das dbb magazin informiert mit zehn Ausgaben im Jahr über alle relevanten Neuigkeiten: Aktuelle Gewerkschaftspolitik, spannende Reportagen sowie ein umfassender Service-Teil zeichnen das dbb Magazin aus – ob auf Papier gedruckt oder als ePaper! Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf dbb.de
tacheles
Aktuelle Nachrichten und Rechtsprechung speziell für den Tarifbereich werden im tacheles gebündelt. Für den Gesundheitssektor wird darüber hinaus ein Mal pro Quartal tacheles Gesundheit veröffentlicht. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf dbb.de
t@cker
Was bewegt die jungen Menschen im öffentlichen Dienst? Die Antwort steht im t@cker, dem Magazin der dbb jugend. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf tacker-online.de
Niedersachsen Magazin
Das niedersachsen magazin, die Mitgliederzeitschrift des NBB, informiert die Einzelmitglieder der NBB-Mitgliedsgewerkschaften und -verbände in erster Linie über die aktuelle (gewerkschaftspolitische) Arbeit des NBB.
Daneben gibt sie wichtige Informationen zu den rechtlichen und politischen Entwicklungen, zu wichtigen Veröffentlichungen in den Verkündungsblättern des Landes und auch zur aktuellen Rechtsprechung.
Bei Bedarf wird speziell darauf hingewiesen, wenn es – aufgrund gesetzlicher Neuregelungen oder geänderter Rechtsprechung – darum geht, Rechte zu wahren oder Ansprüche geltend zu machen.
Das niedersachsen magazin begleitet die NBB-Mitglieder seit mehr als 50 Jahren. In mehreren hundert Ausgaben lag der Fokus stets darauf, den Mitgliedern wichtige Informationen zu den rechtlichen und politischen Entwicklungen bereit zu stellen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf nbb.dbb.de
START
Broschüre der dbb Jugend für den Start der Ausbildung im öffentlichen Dienst. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dbb-jugend.de
Partner
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